GnR 390023: GE-MI-BAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG, Lahr (Bismarckstraße 59, 77933 Lahr). Die Vertreterversammlung vom 01.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert; nun: GEMIBAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen.
GE-MI-BAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG, Lahr/Schwarzwald (Bismarckstraße 59, 77933 Lahr/Schwarzwald). Nicht mehr Vorstand: Schnellen, Werner, Bankdirektor, Herbolzheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schallwig, Peter, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
GE-MI-BAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG, Lahr/Schwarzwald, (Bismarckstraße 59, 77933 Lahr/Schwarzwald).Bestellt als Vorstand: Dr. Gresens, Fred Ulrich, Hohberg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Juhrmann, Volker, Dipl. Kaufmann, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
GE-MI-BAU Mittelbadische Baugenossenschaft e.G., Lahr/Schwarzwald, (Bismarckstraße 59, 77933 Lahr/Schwarzwald).Die Vertreterversammlung vom 18.07.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert; nun: GE-MI-BAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute und sichere Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, jedoch nur an Mitglieder. (4) Beteiligungen sind zulässig. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 27 die Voraussetzungen.
GE-MI-BAU Mittelbadische Baugenossenschaft e.G., Lahr/Schwarzwald (Bismarckstraße 59, 77933 Lahr/Schwarzwald). Bestellt als Vorstand: Sachs, Peter, Offenburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Sachs, Peter, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.