HRA 206577: GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH & Co. KG, Wallenhorst, Werner-von-Braun-Straße 14, 49134 Wallenhorst. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Wernher-von-Braun-Straße 14, 49134 Wallenhorst.
HRA 206577: GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH & Co. KG, Wallenhorst, Werner-von-Braun-Straße 14, 49134 Wallenhorst. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Werner-von-Braun-Straße 14, 49134 Wallenhorst. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GEMOS Verwaltungs GmbH, Wallenhorst (Amtsgericht Osnabrück HRB 213555). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH, Wallenhorst (Amtsgericht Osnabrück HRB 19476) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019.
HRB 19476: GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH, Wallenhorst, Wernher-von-Braun-Str. 14, 49134 Wallenhorst. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019 im Wege des Formwechsels in die GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH & Co. KG mit Sitz in Wallenhorst (Amtsgericht Osnabrück HRA 206577) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 19476:GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH, Wallenhorst, Wernher-von-Braun-Str. 14, 49134 Wallenhorst.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der GEMOS shop GmbH mit Sitz in Wallenhorst (AG Osnabrück HRB 206256) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GEMOS Abfalltrennsysteme GmbH, Wallenhorst, Wernher-von-Braun-Str. 14, 49134 Wallenhorst. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Einziehung von Geschäftsanteilen/Tod eines Gesellschafters) beschlossen.