HRB 16923: GENEVA Service AG, Neunkirchen, Bliespromenade 7, 66538 Neunkirchen. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Nicht mehr Vorstand: Müller, Heinz-Peter, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Abwickler: Monzel, Peter, Kirkel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
GENEVA Service AG, Neunkirchen (Bliespromenade 7, 66538 Neunkirchen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.06.2007 mit Änderung vom 22.02.2008. Gegenstand: Koordination und Erbringung von Managementdienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere die Veranstaltung von Fort- und Weiterbildungsseminaren, Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen und Internetauftritten, Übernahme von Abrechnungsmodalitäten sowie der Vertrieb von medizinischen Erzeugnissen und Praxisausstattungen, die nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Erwerb, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und beweglichen Gegenständen. Übernahme von Koordinationsaufgaben und Managementdienstleistungen im Auftrag von Ärzte- und/oder sonstigen Gesundheitsverbänden. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Monzel, Peter, Kirkel, * ‒.‒.‒‒; Müller, Heinz-Peter, Neunkirchen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2010 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Aktien im Nennbetrag von je 1 EUR zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. Das Bezugsrecht darf nur zur Ausgabe von Belegschaftsaktien ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2007 / I ).