GENO COM Kommunikation GmbH, Köln (Kleine Spitzengasse 2 - 4, 50676 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rheinisch-Westfälische Genossenschafts-Treuhand GmbH am 04.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GENO COM Kommunikation GmbH, Köln (Kleine Spitzengasse 2 - 4, 50676 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2006 mit der Rheinisch-Westfälische Genossenschafts-Treuhand GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 226) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GENO COM Kommunikation GmbH, Köln (Kleine Spitzengasse 2 - 4, 50676 Köln). Nicht mehr Geschäftsführer: Scherer, Gabriele. Bestellt als Geschäftsführer: Hamacher, Thomas, Ahlen, * ‒.‒.‒‒.