GnR 720122: GENO-Vorsorge eG, Egesheim (Bubsheimer Str. 8, 78592 Egesheim). Die Genossenschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
GnR 720122: GENO-Vorsorge eG, Egesheim (Bubsheimer Str. 8, 78592 Egesheim). Gem. § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen allgemeine Vertretungsregelung geändert Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Nun: Liquidator: Poullain, Harald, Egesheim, * ‒.‒.‒‒; Sieger, Reiner, Mahlstetten, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist durch rechtskräftigen Beschluss gemäß § 80 GenG vom 15.03.2019 aufgelöst. Gemäß § 82 GenG von Amts wegen eingetragen.
GnR 720122:GENO-Vorsorge eG, Egesheim (Bubsheimer Str. 8, 78592 Egesheim). Genossenschaft. Satzung vom 26.10.2014. Gegenstand: -Die Genossenschaft kann in alle Arten von Wirtschaftsgüter mit Ertragspotential investieren. Insbesondere gehören dazu Immobilien, Rohstoffe, Unternehmenswerte und sonstige Sachwerte; -die Genossenschaft kann Wirtschaftsgüter wie z. B Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, renovieren, möblieren, vermieten, vermitteln und betreuen. Die Genossenschaft darf einzelne Wirtschaftsgüter auch in andere Unternehmen einbringen oder veräußern; -die Entwicklung und den operativen Betrieb von Immobilien für Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Form von privatwirtschaftlich betriebenen Pflegeheimen und Anlagen für betreutes Wohnen; -die Immobilienprojektentwicklung und -projektsteuerung; -die Entwicklung und den operativen Betrieb von Immobilien aus dem Bereich des Hotelwesens inklusive Ferienwohnungen; -Unternehmensberatungen und Marketingdienstleistungen anbieten, -die Genossenschaft ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zu übertragen; -die Genossenschaft kann sich mit dem Ziel, Gegenstand und Zweck der Genossenschaft zu optimieren, an anderen Unternehmen und Einrichtungen beteiligen, solche gründen und Zweigniederlassungen errichten und auch wieder schließen. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstandsmitglied: Poullain, Harald, Egesheim, * ‒.‒.‒‒; Sieger, Reiner, Mahlstetten, * ‒.‒.‒‒.