HRB 17336:GENUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
GENUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Liquidatoren wird die Gesellschaft durch alle Liquidatoren gemeinsam vertreten. Es kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Tartsch, Martin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Schmidt, Ronald Hans, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Frei, Norbert, Düsseldorf; Hesselmann, Hermann, Erkrath, * ‒.‒.‒‒; Hue, Helmut, Willich; Idel, Klaus, Solingen; Dr. Sobotka, Stephan, Köln, * ‒.‒.‒‒.
GENUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Graf, Eberhard, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Tartsch, Martin, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
GENUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40215 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Königsallee 106, 40215 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: vor dem Esche, Hans-Bernd, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Ronald Hans, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒.
GENUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf). Der mit der Deutsche Immobilien Leasing GmbH (jetzt: ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH), Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 1936) am 30.06.1982/25.08. und 15.10.1992 abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisübernahmevertrag ist durch Vertragvom 27.12.2004 mit Wirkung zum 31.12.2004 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.