Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
|
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Berding, Georg, Steinfeld, * ‒.‒.‒‒
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Berding, Georg, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
c)
Als Kommanditist/en ausgeschieden :
Berding, Georg, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
17.900.000,00 EUR. |
a)
14.04.2023
Götze |
HRA 203863: GEORG BERDING GmbH & Co. KG, Steinfeld, Industriestraße 6, 49439 Steinfeld. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Berding, Georg, Steinfeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 203863: GEORG BERDING GmbH & Co. KG, Steinfeld, Industriestraße 6, 49439 Steinfeld. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Berding, Georg, Steinfeld, * ‒.‒.‒‒.
HRA 203863:GEORG BERDING GmbH & Co. KG, Steinfeld, Industriestraße 6, 49439 Steinfeld.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Berding, Georg, Steinfeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
GEORG BERDING GmbH & Co. KG, Steinfeld, Industriestraße 6, 49439 Steinfeld. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.02.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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