GEP Sportstättenbau Holding GmbH, Burgheim, Gewerbering 3, 86666 Burgheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.8.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sportfield Beteiligungen GmbH mit dem Sitz in Burgheim (Amtsgericht Ingolstadt HRB 4182) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 27.8.2012 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
86666 Burgheim
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Amtsgericht: Ingolstadt
Rechtsform: GmbH