GEREON Erste Vermögensverwaltungs GmbH, Köln (Auenweg 44, 50996 Köln). Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
GEREON Erste Vermögensverwaltungs GmbH, Köln (Hohenstaufenring 62, 50674 Köln). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten sie gemeinsam. Nunmehr Liquidator: Hosemann, Wolfgang, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
GEREON Erste Vermögensverwaltungs GmbH, Köln (Hohenstaufenring 62, 50674 Köln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 01.12.2005 mit der GEREON Zweite Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 39874) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.