GERIS Gesellschaft für Industriedienstleistungen mbH, Köln (Hackenbroicher Str., 50769 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PeinigerRöRo GmbH am 06.10.05 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GERIS Gesellschaft für Industriedienstleistungen mbH, Köln (Hackenbroicher Str., 50769 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 23.05.2005 mit der PeinigerRöRo GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 2708) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.