GERLING Pensions-Management GmbH, Köln (Gereonshof 14-16, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.04.2007 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2007 mit der HDI Pensionsmanagement AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 59469) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50670 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH