HRB 26530: GET German Environmental Technology Wiesbaden GmbH, Wiesbaden, Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10a, 65205 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Jacob, Carsten Bernd, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26530: GET German Environmental Technology Wiesbaden GmbH, Wiesbaden, Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10a, 65205 Wiesbaden. Prokura erloschen: Odparlik, Jörg, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26530: GET German Environmental Technology Wiesbaden GmbH, Wiesbaden, Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10a, 65205 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Brötzmann, Guido Bert, Erlenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gronholz, Andre Marcel, Norderstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 26530: GET German Environmental Technology Wiesbaden GmbH, Wiesbaden, Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10a, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ReMin GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 87949) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26530: GET German Environmental Technology Wiesbaden GmbH, Wiesbaden, Ferdinand-Knettenbrech-Weg 10a, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GET German Environmental Technology Hamburg GmbH mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 87542) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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