HRB 80758:GET Service GmbH, Hamburg, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Pickhuben 4, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TerraSana LIFE GmbH; künftig: GET Service GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 132426) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 28.07.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GET Service GmbH, Hamburg (Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziff. 1. (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR auf 275.000,00 EUR beschlossen.
Grundeigentümer GET Service GmbH, Hamburg (Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Satz 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3, 10 sowie die Ergänzung um die neuen §§ 13 und 14 beschlossen. Die bisherigen §§ 13 und 14 sind nunmehr die §§ 15 und 16. Die jetzigen §§ 15 (Bekanntmachungen) und 16 sind geändert worden. Neue Firma: GET Service GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.1 die Vermittlung von Versicherungen; 1.2 die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalgesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, ausschließlich zwischen Kunden und der in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Auch geschlossene Fondsanteile werden vermittelt. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt; 1.3 der Nachweis und die Vermittlung von Finanzierungen; 1.4 die Vermittlung von Bausparverträgen; 1.5 die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie, mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.