HRB 54202 B: GETEC Service Berlin GmbH, Berlin, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.06.2016 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Stendal, HRB 108066) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 54202 B: GETEC Service Berlin GmbH, Berlin, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die GETEC Service GmbH mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal, HRB 108066) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 54202 B: Firma / Name vormals: BHM Wärmetechnik GmbH, Berlin, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin. Firma: GETEC Service Berlin GmbH; Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Versorgung von Verbrauchern mit Medien sämtlicher Art sowie Planung, Bau und Betrieb von versorgungstechnischen Anlagen. Änderung zu Nr. 6: Geschäftsführer: Schemnitzer, Jürgen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
HRB 54202 B: BHM Wärmetechnik GmbH, Berlin, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin. Geschäftsführer: 6. Schemnitzer, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Magdeburg; Prokura: 3. Hoffmann, Frank, * ‒.‒.‒‒, Magdeburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
BHM Wärmetechnik GmbH, Berlin(Westhafenstraße 1, 13353 Berlin). Geschäftsführer:; 5. Herrmann, Michael, * ‒.‒.‒‒, Wandlitz OT Ützdorf; Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Kaiser, Ingolf Prokura: 2. Kukla, Petra, * ‒.‒.‒‒, Blankenfelde; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Nicht mehr Prokurist:; 1. Herrmann, Michael.
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