GETINGE Life Science GmbH, Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.05.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Der zwischen der Gesellschaft und der "ARJO Holding (Deutschland) GmbH", Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 13004) nach Firmenänderung und Sitzverlegung nun "Getinge Holding GmbH", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 708227) am 30.11.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
GETINGE Life Science GmbH, Rastatt, Kehler Straße 31, 76437 Rastatt.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.05.2010 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GETINGE Vertrieb und Service GmbH", Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 704431) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GETINGE Life Science GmbH, Rastatt (Kehler Str. 31, 76437 Rastatt). Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Christian, Kirchdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Theelen, Jörg, Nettetal, * ‒.‒.‒‒. Mit der "ARJO Holding (Deutschland) GmbH", Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 13004) wurde am 30.11.2007 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 14.12.2007 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
GETINGE Life Science GmbH, Rastatt (Kehler Str. 31, 76437 Rastatt). Bestellt als Geschäftsführer: Theelen, Jörg, Nettetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lindoff, Joacim, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒.