GEV Nr. 2 Grundstückserwerbs- und Verwertungs-Objekt Richterstraße-GmbH, Wiesbaden (Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers am 22.09.2006 wirksam geworden.
GEV Nr. 2 Grundstückserwerbs- und Verwertungs-Objekt Richterstraße-GmbH, Wiesbaden (Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GEV GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 3480) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.