Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
a)
GEWO Feinmechanik GmbH
c)
Entwicklung, Herstellung, Montage,
Prüfung, Reinigung und Vertrieb von
hochwertigen und hochpräzisen
feinmechanischen Produkten,
elektronischen und pneumatischen
Bauteilen und Komponenten sowohl unter
konventionellen Bedingungen als auch
unter Reinraum-Bedingungen. Die
Gesellschaft ist weiterhin berechtigt,
Handel mit Rohstoffen und Edelmetallen zu
betreiben. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2022 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen. |
a)
18.08.2022
Wackerbauer |
HRB 73069:GEWO-Feinmechanik GmbH, Wörth, Landkreis Erding, Bahnhofstr. 23, 85457 Hörlkofen.Bestellt: Geschäftsführer: Woitzik, Andreas, Erding, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
H. Hölzel GmbH, Wörth-Hörlkofen, Landkreis Erding (Bahnhofstr. 23, 85457 Wörth-Hörlkofen). Die Verschmelzung wurde am 16.06.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 73069).
GEWO-Feinmechanik GmbH, Hörlkofen, Landkreis Erding, Bahnhofstr. 23, 85457 Hörlkofen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,40 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz), 3 (Stammkapital) sowie 7 (Beschlüsse der Gesellschafter) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Wörth, Landkreis Erding. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Woitzik, Georg, Erding, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Woitzik, Stefan, Erding, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die H.Hölzel GmbH mit dem Sitz in Wörth (Amtsgericht München HRB 78548) und die Richard Staab GmbH mit dem Sitz in Wörth-Hörlkofen (Amtsgericht München HRB 165449) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
H. Hölzel GmbH, Wörth-Hörlkofen, Landkreis Erding (Bahnhofstr. 23, 85457 Wörth-Hörlkofen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GEWO-Feinmechanik GmbH mit dem Sitz in Hörlkofen (Amtsgericht München HRB 73069) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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