HRB 22763: GFF Studienzentrum GmbH, Wiesbaden, Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 22763:GFF Studienzentrum GmbH, Wiesbaden, Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Michels, Benno, Niedernhausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Dr. Pillitteri, Daniele, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
GFF Studienzentrum GmbH, Wiesbaden, Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden. Prokura erloschen: Prof. Dr. Krumme, Bernd, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
GFF Studienzentrum GmbH, Wiesbaden (Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 11.10.2007 wirksam geworden.
GFF Studienzentrum GmbH, Wiesbaden (Aukammallee 33, 65191 Wiesbaden). Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 50.000,00 beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2007 Teile des Vermögens der Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Stiftung Deutsche Klinik für Diagnostik GmbH e.V. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, VR 1632) nämlich den Teilbetrieb " Auftragsforschungals Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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