HRB 105317 B: GFF Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Karmeliterweg 84, 13465 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die DFJV Services GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129490 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 105317 B: GFF Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Karmeliterweg 84, 13465 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GFIA Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 129481 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 105317 B: GFF Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Karmeliterweg 84, 13465 Berlin. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens - einschließlich der Verwaltung von eigenem Grundvermögen - sowie Beratungsdienstleistungen, soweit sie keiner besonderen Erlaubnis bedürfen oder diese Erlaubnis vorliegt. Geschäfte nach § 34c GewO oder § 1 KWG sind ausgeschlossen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Gegenstand).
GFF Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Karmeliterweg 84, 13465 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Karmeliterweg 84, 13465 Berlin.
GFF Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin(Machnower Str. 27, 14165 Berlin). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2008 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst..
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