GFM-Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Wesseling (Industriestr. 55, 50389 Wesseling, -Durchführung von Altlastenuntersuchungen (Boden, Wasser, Luft),-Durchführung von Baugrunduntersuchungen,-Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen,-Abfalltechnische Untersuchungen,-Erstellung von Rückbau- und Verwertungskonzepten einschließlich Abbruchbegleitung,-Erstellung von Bodenmanagementkonzepten,-Untersuchung, Planung, Begleitung und Durchführung von Sanierungen in den Bereichen Boden, Grundwasser, Bodenluft und Gebäuden,-Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Wasser, Boden, Luft, Mensch, Tier und Pflanze,-Erstellung von Arbeitsschutzkonzepten, Sicherheitstechnische Koordination,-Bearbeitung von Anträgen für Abgrabungen, wasserrechtlichen Erlaubnissen und -genehmigungen, Deponien,-Dienstleistung im Bereich der Abfallwirtschaft,-Erstellung von hydrogeologischen Gutachten,soweit es sich nicht um Tätigkeiten handelt, die der Genehmigung nach der Handwerksordnung bedürfen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: GFM-Umwelttechnik Beteiligungs GmbH, Wesseling (Amtsgericht Köln HRB 63191). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GFM-Umwelttechnik GmbH, Wesseling (Amtsgericht Köln HRB 55259) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50389 Wesseling
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gfm-umwelttechnik.de
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Stammkapital: keine Angabe
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG