GFM-Umwelttechnik GmbH, Wesseling (Industriestr. 55, 50389 Wesseling). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRA 25988) am 03.06.08 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GFM-Umwelttechnik GmbH, Wesseling (Industriestr. 55, 50389 Wesseling). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2008 im Wege des Formwechsels in die GFM Umwelttechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Wesseling (Amtsgericht Köln) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GFM-Umwelttechnik GmbH, Wesseling (Industriestr. 55, 50389 Wesseling). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2005. Gegenstand: - Durchführung von Altlastenuntersuchungen (Boden, Wasser, Luft), - Durchführung von Baugrunduntersuchungen, - Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, - Abfalltechnische Untersuchungen, - Erstellung von Rückbau- und Verwertungskonzepten einschließlich Abbruchbegleitung - Erstellung von Bodenmanagementkonzepten, - Untersuchung, Planung, Begleitung und Durchführung von Sanierungen in den Bereichen Boden, Grundwasser, Bodenluft und Gebäuden - Duchführung von Gefährdungsbeurteilungen für Wasser, Boden, Luft, Mensch, Tier und Pflanze - Erstellung von Arbeitsschutzkonzepten, Sicherheitstechnische Koordination - Bearbeitung von Anträgen für Abgrabungen, wasserrechtlichen Erlaubnissen und - genehmigungen, Deponien - Dienstleistung im Breichder Abfallwirtschaft - Erstellung von hydrogeologischen Gutachten, soweit es sich nicht um Tätigkeiten handelt, die der Genehmigung nach der Handwerksordnung bedürfen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fröhlich, Detlev, Köln, * ‒.‒.‒‒; Dr. Göddertz, Bernd, Alfter, * ‒.‒.‒‒; Macher, Norbert, Aachen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Zur vollständigen Deckung ihrer Stammeinlagen in Höhe von jeweils 10.000 Euro haben die Gesellschafter Dr. Bernd Göddertz, Detlef Fröhlich und Norbert Macher ihre Gesellschaftsbeteiligung an der GFM Umwelttechnik GbR in die Gesellschaft eingebracht.