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a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so
vertritt er die Genossenschaft allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so
wird die Genossenschaft durch zwei
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Bestellt als
Liquidator:
Tremmel, Andreas Otto, Atzelgift,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Nicht mehr
Vorstand:
Tremmel, Andreas Otto, Atzelgift,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Generalversammlung vom 22.11.2025 hat
eine Änderung des Statuts in § 15 (Vertretung)
beschlossen.
b)
Die Genossenschaft ist aufgelöst. |
a)
05.01.2026
Rapp
b)
Fall 4 |
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a)
GFP Genossenschaft für Pflegekräfte eG
c)
Zweck der Genossenschaft ist, den
Erwerb oder die Wirtschaft ihrer
Mitglieder oder deren soziale Belange, im
Bereich der Senioren- und Krankenpflege
Tätigen durch gemeinschaftlichen
Geschäftsbetrieb zu fördern. Gegenstand
des Unternehmens ist insbesondere die
Erbringung pflegerischer Leistungen
durch die Mitglieder der Genossenschaft
in Einrichtungen im Bereich der Senioren-
und Krankenpflege, u.a. durch
Arbeitnehmerüberlassung und von
Dienstleistungen, die mit dem
vorgenannten Unternehmensgegenstand
in Verbindung stehen. |
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a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten. Ist nur ein
Vorstandsmitglied bestellt, so wird die
Genossenschaft durch das bestellte
Vorstandsmitglied alleine vertreten.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tremmel, Agnes Sofie, geb. Kanik,
Atzelgift, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Generalversammlung vom 13.06.2023 hat
die Änderung des Statuts in § 1 (Firmenname
und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss),
§ 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der
Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), §
13 (Organe), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben
und Pflichten), § 17 (Berichterstattung), § 18
(Zusammensetzung des Vorstandes) und § 19
(Willensbildung) beschlossen. Die bisherigen
§§ 20 bis 24 wurden gestrichen. Die neuen §§
20 und 21 beinhalten nunmher folgendes: § 20
(Aufgaben und Pflichten des Bevollmächtigten
der Generalversammlung) und § 21 (Aufgaben
der Generalversammlung). Die nachfolgenden
Paragrafen wurden entsprechend
umnummeriert. Weiter wurden geändert die
bisherigen Paragrafen: § 25
(Generalversammlung), § 26
(Beschlussfassung (der Generalversammlung)
im Umlaufverfahren), § 27 (Frist und
Tagungsort), § 28 (Einberufung und
Tagungsordnung), § 29
(Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände
der Beschlusserfassung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 32 (Entlastung), §
33 (Abstimmung und Wahlen), § 34
(Auskunftsrecht), § 35 (Niederschrift), § 39
(Ergebnisrücklage), § 40 (Kapitalrücklage), §
43 (Rechnungslegung und Prüfung), § 44
(Rückvergütung, Verwendung des
Jahresüberschusses) und § 49
(Satzungsänderungen und Zulassung von
Mitgliedschaften vor Eintragung). Geändert
hierbei: Firma, Zweck und Gegenstand,
allgemeine Vertretungsregelung |
a)
07.07.2023
Rapp
b)
Fall 3 |