GFR Gesellschaft für Rohrleitungs- und Anlagenbau Dresden mbH, Feldkirchen, Landkreis München (Aschheimer Str. 23, 85622 Feldkirchen). Die Verschmelzung wurde am 17.04.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 72788).
GFR Gesellschaft für Rohrleitungs- und Anlagenbau Dresden mbH, Feldkirchen, Landkreis München (Aschheimer Str. 23, 85622 Feldkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der GFR Gesellschaft für Rohrleitungsbau mbH mit dem Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 72788) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.