GFS DataSolutions GmbH, Bad Honnef, Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef. Zu lfd. Nr. 10, Spalte 6 b) von Amts wegen berichtigend eingetragen: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 31.10.2012 mit der GFS Fundraising & Marketing GmbH, infolge Firmenänderung nunmehr GFS Fundraising Solutions GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 6790) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
GFS DataSolutions GmbH, Bad Honnef, Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GFS Fundraising Solutions GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 6790) am 27.11.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GFS DataSolutions GmbH, Bad Honnef, Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 31.10.2012 mit der GFS Fundraising & Marketing GmbH mit Sitz in Bad Honnef (Amtsgericht Siegburg, HRB 6790) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GFS DataSolutions GmbH, Bad Honnef, Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2012 mit der FUNDGIVER Social Marketing GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 83394) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GFS DataSolutions GmbH, Bad Honnef, Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef. Einzelprokura: Neukirchen, Carl Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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