HRB 58860: GFS Financial Services GmbH, Frankfurt am Main, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 58860: GFS Financial Services GmbH, Frankfurt am Main, Gervinusstr. 15, 60322 Frankfurt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main.
HRB 58860:GFS Financial Services GmbH, Frankfurt am Main, Gervinusstr. 15, 60322 Frankfurt.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Hellenkamp, Karl Heinz, Hofheim am Taunus, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
GFS Financial Services GmbH, Frankfurt am Main, Gervinusstr. 15, 60322 Frankfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2011 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
GFS Financial Services GmbH, Frankfurt am Main, Gervinusstr. 15, 60322 Frankfurt.Der mit der VCH Equity Group AG mit Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 3067; nunmehr VCH Investment Group AG, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 58684) am 02.07.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 23.01.2008 zum 31.12.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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