Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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Prokura erloschen:
Haunhorst, Christiane, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.02.2024
Metz |
HRB 12077: GFU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH, Oberhausen, Essener Str. 10, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2021 mit der HGW Haustechnische Gesellschaft für Wartungsarbeiten an Heizungs-, Sanitär- und Klimaanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRA 8016) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12077: GFU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH, Oberhausen, Essener Str. 10, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2021 mit der HGW Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 12481) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12077: GFU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH, Oberhausen, Essener Str. 10, 46047 Oberhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Sobizack, Julius, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12077: GFU Gesellschaft für Unternehmensberatung, Planung und Organisation mbH, Oberhausen, Essener Str. 10, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung der Firma Casino Gastronomie + Service GmbH & Co. KG vom 29.08.2019 und der Gesellschafterversammlung der Firma Casino Gastronomie + Service Beteiligungs GmbH vom 29.08.2019 mit der der Casino Gastronomie + Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRA 7972) sowie mit der Casino Gastronomie + Service Beteiligungs GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 12138) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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