Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
a)
GG Wohnungsbaugesellschaft mbH |
|
|
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Bothe, Angela, Ratingen, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit
der Firma beschlossen. |
a)
06.11.2024
Puls |
HRB 78222: SRE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Düsseldorf, Karlstraße 104, 40210 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf.
HRB 78222: SRE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Düsseldorf, Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Karlstraße 104, 40210 Düsseldorf.
HRB 78222: Silverlake Wohnungsbaugesellschaft mbH, Düsseldorf, Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: SRE Wohnungsbaugesellschaft mbH.
HRB 78222: Silverlake Wohnungsbaugesellschaft mbH, Düsseldorf, Kennedydamm 1, 40476 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2016 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und dabei insbesondere die allgemeine Vertretungsregelung geändert. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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