Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Kaus, Frank, Trebur, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.02.2024
Braunstein
b)
Fall 25 |
17 |
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6.939.900,00
EUR |
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a)
Die Hauptversammlung vom 25.07.2023 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 5 (Grundkapital) und mit ihr die Erhöhung
des Grundkapitals um 809.700,00 EUR sowie 8 (Anzahl
Aufsichtsrat) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist
durchgeführt. |
a)
09.11.2023
Braunstein
b)
Fall 24 |
HRB 21030: GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft, Bensheim, Dammstraße 68, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2020 mit der GGEW Trading GmbH mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 62081) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21030: GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft, Bensheim, Dammstraße 68, 64625 Bensheim. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der GGEW Trading GmbH, Bensheim, Amtsgericht Darmstadt, HRB 62081 eingereicht worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21030: GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft, Bensheim, Dammstraße 68, 64625 Bensheim. Die Hauptversammlung vom 12.12.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 11 (Zustimmungsbedürftige Handlungen), 15 (Vergütung), 23 (Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Satzungsänderungen) und 24 (Prüfungsrechte) beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Gegenstand ist im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wasser und Wärme einschließlich aller damit jeweils zusammenhängenden Tätigkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Geschäftsfeldern. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen auch in verwandten Wirtschaftszweigen, insbesondere in den Bereichen Bäder, Telekommunikation, Verkehr und Immobilienwirtschaft tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte, Handlungen und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich bei anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu gründen und zu erwerben, sowie alle Geschäfte einzugehen und alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. 3. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, sich aktiv am Handel, inklusive Börsenhandel von Elektitzität, Gas, Wasser zu betätigen, soweit dies mit dem eigentlichen Geschäftszweck der Gesellschaft laut Abs. 1 vereinbar ist. 4. Im Bereich der Immobilienwirtschaft ist die Tätigkeit auf die Landkreise Bergstraße und Darmstadt-Dieburg sowie auf einen Bestand von insgesamt bis zu 10% der Konzerbilanzsumme beschränkt. In der Vergangenheit auf Grundlage dieser Regelung erworbene und/oder errichtete Objekte bleiben von einer Reduzierung der Konzernbilanzsumme unberührt und haben Bestandsschutz.
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