HRB 213180: GGI-SPERMEX GmbH, Cloppenburg, Am Osterfeld 14, 49661 Cloppenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Branding, Uwe, Rendsburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Friedrichsen, Marvin, Jevenstedt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 213180: GGI-SPERMEX GmbH, Cloppenburg, Am Osterfeld 14, 49661 Cloppenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2018 mit Änderung vom 05.06.2018. Geschäftsanschrift: Am Osterfeld 14, 49661 Cloppenburg. Gegenstand: Binnen- und Außenhandel mit Sperma, Embryonen und Vieh sowie Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen. Stammkapital: 1.370.730,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Branding, Uwe, Rendsburg, * ‒.‒.‒‒; Stumpenhusen, Frank, Dietramszell, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der GGI German Genetics International GmbH mit Sitz in Cloppenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 151148) und der "Spermex GmbH" Gesellschaft für den Import und Export von tiefgefrorenem Tiersperma mit Sitz in Ottobrunn, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 139178) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2018 mit Änderungen vom 05.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 17.04.2018 und vom 05.06.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.