GH Verwaltungsgesellschaft mbH, Lahnstein, Am Kurpark 13, 56112 Lahnstein. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden W & H Immobiliengesellschaft mbH am 31.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
GH Verwaltungsgesellschaft mbH, Lahnstein, Am Kurpark 13, 56112 Lahnstein. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2011 mit der W & H Immobiliengesellschaft mbH mit Sitz in Lahnstein (HRB 6935) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.