HRB 6864: GHC Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gießen, An der Hessenhalle 1-3, 35398 Gießen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Frankfurt am Main, PR 2664) am 20.02.2019 wirksam geworden.
HRB 6864: GHC Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gießen, An der Hessenhalle 1-3, 35398 Gießen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 mit Nachtrag vom 22.01.2019 im Wege des Formwechsels in die SKS Schneider Kniese Steuerberater PartGmbB mit Sitz in Gießen (einzutragen in das beim Amtsgericht Frankfurt am Main geführte Partnerschaftsregister) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6864: GHC Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gießen, An der Hessenhalle 1-3, 35398 Gießen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 im Wege des Formwechsels in die SKS Schneider Kniese Steuerberatung PartGmbB mit Sitz in Gießen (einzutragen in das beim Amtsgericht Frankfurt am Main geführte Partnerschaftsregister) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6864: GHC Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gießen, An der Hessenhalle 1-3, 35398 Gießen. Bestellt als Geschäftsführer: Kniese, Mark-Andrej, Wetzlar, * ‒.‒.‒‒.
GHC Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gießen, Bismarckstraße 5, 35390 Gießen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Hessenhalle 1-3, 35398 Gießen.
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