HRA 203882: GHC Wilhelmstraße GmbH & Co. KG, Hameln, Wilhelmstr. 5, 31785 Hameln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GHC Wilhelmstraße Verwaltungs GmbH, Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 214065). Sämtliche Anteile am Gesellschaftsvermögen sind im Wege der Anwachsung auf die Kommanditistin Gesundheitscampus Wilhelmstraße GmbH mit Sitz in Hameln übergegangen. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ihre Firma erloschen.
HRA 203882: GHC Wilhelmstraße GmbH & Co. KG, Hameln, Wilhelmstr. 5, 31785 Hameln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 01.08.2016 Teile des Vermögens (Vermietung und Verwaltung von Gebäudefläche am Standort Wilhelmstraße 5 in 31785 Hameln) der Gesundheitscampus Wilhelmstraße GmbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover, HRB 204037) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 203882: GHC Wilhelmstraße GmbH & Co. KG, Hameln, Wilhelmstr. 5, 31785 Hameln. (Die Anmietung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wilhelmstr. 5, 31785 Hameln. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GHC Wilhelmstraße Verwaltungs GmbH, Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 214065), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.