GHF "Windpark Deutzen" GmbH & Co. KG, Leer (Blinke 6, 26789 Leer). Ausgeschieden als persönlich haftende Gesellschafterin: Erste Erneuerbare Energien GmbH, Leer (Amtsgericht Aurich HRB 200193). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
GHF "Windpark Deutzen" GmbH & Co. KG, Leer (Blinke 6, 26789 Leer). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der "Windpark Mahlwinkel GmbH" mit Sitz in Genthin (Amtsgericht Stendal, HRB 3950) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.