GHW Beteiligungs GmbH, Warendorf, (Brinkstr. 68, 48231 Warendorf).Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
GHW Beteiligungs GmbH, Warendorf (Brinkstr. 68, 48231 Warendorf). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Marienfeld, Ralf, Warendorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Aasee Immobilien Franchise GmbH, Warendorf (Brinkstr. 68, 48231 Warendorf). Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: GHW Beteiligungs GmbH.
GHW Ausbildungs und Verwaltungs-GmbH, Warendorf (Brinkstr. 68, 48231 Warendorf). Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma/Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Aasee Immobilien Franchise GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung der Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen aller Art einschließlich der Durchführung von Seminaren und Nachhilfeunterricht für schulpflichtige Kinder, Jugendliche und Erwachsene einschließlich der Durchführung von Umschulungsmaßnahmen aller Art. 2. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Beteiligung und Geschäftsführung an der Firma GHW Immobilien Consulting GmbH & Co. KG, die ihrerseits wiederum die Vermittlung von Immobilien, den An- und Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke, die Planung und den Vertrieb von Wohnimmobilien aller Art, die Vermittlung von Bauaufträgen insbesondere zur Erstellung von schlüsselfertigen Wohnhäusern sowie die Vermittlung von Finanzierungen, Bauspar- und Versicherungsverträgen zum Gegenstand hat. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie darf sämtliche Geschäfte betreiben, von denen erwartet werden kann, dass sie die Unternehmen der Gesellschaft fördern. 4. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen oder erwerben oder übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. 5. Die Gesellschaft kann auch als Franchisegeberin Franchiseverträge mit Franchisenehmern abschließen.