GI-RO Immobilien GmbH Verwaltung, Vreden (Ausbachstraße 7, 48691 Vreden). Die am 22.09.2005 eingetragene und als Vermögensübertragung bezeichnete Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GI-RO Gitterrost- und Rollrost-Technik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Vreden (Amtsgericht Coesfeld HRA 2768)am 13.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GI-RO Immobilien GmbH Verwaltung, Vreden (Ausbachstraße 7, 48691 Vreden). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 11.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.07.2005 ihr Vermögen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung auf GI-RO Gitterrost- und Rollrost-Technik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Vreden (Amtsgericht Coesfeld HRA 2768) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.