HRA 120743: GIANT Mannheim g11 GmbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Versmannstraße 2, 20457 Hamburg.
HRA 120743: GIANT Mannheim g11 GmbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: GARBE LogiLux Development GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 135678). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: GIANT Objekt Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 142912).
HRA 120743: GIANT Mannheim g11 GmbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 120743: GIANT Mannheim g11 GmbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung sowie der Betrieb von Gewerbeimmobilien, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Beteiligungen an immobilienhaltenden Gesellschaften). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: GARBE LogiLux Development GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 135678). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Garbe LogiLux d18 GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 129927) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.09.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.