HRA 108979: GIANT Völklingen g2 GmbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Versmannstraße 2, 20457 Hamburg.
HRA 108979: GARBE LogiLux i2 (Völklingen) GmbH & Co. KG, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Neue Firma: GIANT Völklingen g2 GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: GARBE LogiLux GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 103261). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: GIANT Objekt Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 142912).
GARBE LogiLux i2 (Völklingen) GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg.
GARBE LogiLux i2 (Völklingen) GmbH & Co. KG, Hamburg, Valentinskamp 18, 20354 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg.
GARBE LogiLux i2 (Völklingen) GmbH & Co. KG, Hamburg (Valentinskamp 18, 20354 Hamburg, Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb oder die Entwicklung sowie die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Logistikimmobilien. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft an in- und ausländischen Gesellschaften gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenstandes beteiligen. Die Gesellschaft übt keine nach § 24 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Tätigkeit aus.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: GARBE LogiLux GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 103261). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GARBE LogiLux i2 (Völklingen) GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 102002) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.