Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift,
Empfangsberechtigte,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Saargemünder Straße 227, 66119
Saarbrücken |
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a)
13.08.2024
Schäfer |
HRB 106311: GIEREND TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2020. Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 33.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gierend, Henning, Hilsprich / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GIEREND TREUHAND KG Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10509) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10509: GIEREND TREUHAND KG Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2020 im Wege des Formwechsels in die GIEREND TREUHAND GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 106311) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 08.04.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10509: GIEREND TREUHAND KG Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken, Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken. Firma geändert, nun: Neue Firma: GIEREND TREUHAND KG Steuerberatungsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Gierend, Henning, Hilsprich/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
GIEREND TREUHAND KG Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken (Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken, Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO einschließlich der Treuhandtätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (i.S. von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG) wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist, durch diesen allein vertreten. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Gierend, Manfred, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Gierend, Henning, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GIEREND TREUHAND GMBH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 12872) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.