GIGA Television Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden DFA Deutsche Fernsehnachrichten Agentur GmbH am 05.09.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S.2 UmwG.
GIGA Television Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2006 mit der DFA Deutsche Fernsehnachrichten Agentur GmbH mit Sitz in Bonn (AG Bonn HRB 3678) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GIGA Television Beteiligungs GmbH, Düsseldorf (Kaistraße 3, 40221 Düsseldorf). Bestellt als Geschäftsführer: Castritius, Olaf, Königstein, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keiser, Helmut, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Peltzer, Uwe, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.