GIMMO Verwaltungs GmbH, Reit im Winkl, Birnbacher Str. 36, 83242 Reit im Winkl. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Gneuß Birger, Reit im Winkl, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Birger Gneuß e.K. mit dem Sitz in Reit im Winkl geführt (siehe Amtsgericht Traunstein HRA 11288). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GIMMO Verwaltungs GmbH, Reit im Winkl (Birnbacher Str. 36, 83242 Reit im Winkl). Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und 10 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1)Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der GIMMO I GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Reit im Winkl (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRA 8389) sowie an der GIMMO II GmbH & Co. KG (hier auch jeweils "die KG"genannt), die jeweils vor allem das Verwalten eigenen Vermögens aller Art zum Gegenstand haben. 2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, andere Gesellschaften gründen oder erwerben oder sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. 3) Sofern weder Herr Birger Gneuß noch Frau Susanne Gneuß Geschäftsführer der Gesellschaft sind, werden die folgenden zwei Geschäftsbereiche der Gesellschaft gebildet: a) Geschäftsbereich "Jochen": Dieser Geschäftsbereich umfasst alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die sich rechtlich und/oder wirtschaftlich ausschließlich der GIMMO I GmbH & Co. KG zuordnen lassen. Dieser Geschäftsbereich ist dem Geschäftsführer Herrn Jochen Gneuß ausschließlich zugeordnet, sofern weder Herr Birger Gneuß noch Frau Susanne Gneuß Geschäftsführer der Gesellschaft sind. b) Geschäftsbereich "Oliver": Dieser Geschäftsbereich umfasst alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die sich rechtlich und/oder wirtschaftlich ausschließlich der GIMMO II GmbH & Co. KG zuordnen lassen. Dieser Geschäftsbereich ist dem Geschäftsführer Herrn Oliver Gneuß ausschließlich zugeordnet, sofern weder Herr Birger Gneuß noch Frau Susanne Gneuß Geschäftsführer der Gesellschaft sind. c) Geschäftsbereich "Allgemeines": Dieser Geschäftsbereich umfasst alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die sich rechtlich und/oder wirtschaftlich weder ausschließlich dem Geschäftsbereich "Jochen" noch ausschließlich dem Geschäftsbereich "Oliver" zuordnen lassen. Dieser Geschäftsbereich ist Geschäftsführern zugeordnet.