GIP Oryx Informationstechnologie GmbH, Mainz (Göttelmannstraße 17, 55130 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selbigen Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2006 mit der GIP Exyr GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6870) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55130 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH