GISCO GmbH Informationssysteme, Immenstaad am Bodensee, Sternbuschweg 49, 47057 Duisburg.Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Duisburg HRA 10763) ist am 29.04.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
GISCO GmbH Informationssysteme, Immenstaad am Bodensee, Sternbuschweg 49, 47057 Duisburg.Neue Geschäftsanschrift: Sternbuschweg 49, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 11.03.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Gibbert, Rolf, Duisburg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "GISCO Informationssysteme e. K.", Duisburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.