GJB Kommunikation GmbH, Hannover, Adolf-Emmelmann-Str. 8, 30659 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Innoreal Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62405) am 11.04.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GJB Kommunikation GmbH, Hannover, Adolf-Emmelmann-Str. 8, 30659 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der Innoreal Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hanover HRB 62405) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
GJB Kommunikation GmbH, Hannover, Adolf-Emmelmann-Str. 8, 30659 Hannover.Geschäftsanschrift: Adolf-Emmelmann-Str. 8, 30659 Hannover.