HRB 17699: GJS Facility GmbH, Korschenbroich, Steinforth 9, 41352 Korschenbroich. Die Gesellschafterversammlung vom 29. Januar 2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. § 1 Ziffer I ist 1., Ziffer II ist 2, § 13 Absatz 1 Unterabsätze I., II., III., IV. und V. ist a), b), c) d) und e). Neue Firma: GJS Handels- und Dienstleistungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gebäudeservice, Handel mit Werk- und Hilfs-Betriebsstoffen, Unterstützung von Einkaufsaktivitäten, Beratung im Zusammenhang mit Logistikabläufen, Beteiligung an Tochtergesellschaften und Management von diesen, Vermittlung von Anlagenverkäufen. Nicht mehr Geschäftsführer: Strathmann, Gerda, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Strathmann, Heinz-Josef, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17699:GJS Facility GmbH, Korschenbroich, Steinforth 9, 41352 Korschenbroich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12. Mai 2014. Geschäftsanschrift: Steinforth 9, 41352 Korschenbroich. Gegenstand: Gebäudeservice (insbesondere Hausverwaltung, Reinigung und Hausmeisterservice), Handel mit Werkstoffen, Unterstützung von Einkaufsaktivitäten, Beratung im Zusammenhang mit Logistikabläufen, Beteiligung an Tochtergesellschaften und Management von diesen, Vermittlung von Anlagenverkäufen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, erfolgt die Vertretung durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann auch einzelne Geschäftsführer allgemein oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, so dass sie befugt sind, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Soweit ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist, bleibt diese Befreiung auch dann bestehen, wenn der Geschäftsführer Inhaber aller Geschäftsanteile wird. Geschäftsführer: Strathmann, Gerda, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.