GK Schadenmanagement & Beratung GmbH, Unna (Südring 31, 59423 Unna). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GK Industrie-Versicherungs-Service Versicherungsmakler GmbH, Unna (AG Hamm, HR B 3347) am 13.06.2008 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GK Schadenmanagement & Beratung GmbH, Unna (Südring 31, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.04.2008 mit der GK Industrie-Versicherungs-Service Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Unna (AG Hamm, HR B 3347) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.