HRA 700804: GKI Gesellschaft für Kapitalanlagen GmbH & Co. KG, Offenburg, Schulstraße 31, 77654 Offenburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2021 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "NEUKO Systemberatung GmbH & Co KG", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 471590), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 700804: GKI Gesellschaft für Kapitalanlagen GmbH & Co. KG, Offenburg, Schulstraße 31, 77654 Offenburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2021 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "COFIS Controlling & Financial Services KG", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702076), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GKI Gesellschaft für Kapitalanlagen GmbH & Co KG, Offenburg (Schulstraße 31, 77654 Offenburg, Planung, Beratung, Betreuung, Erwerb und Verwaltung von Kapitalanlagen, insbesondere Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds sowie Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer, Generalübernehmer in fremden und eigene Namen). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: NEUKO Systemberatung Beteiligungsgesellschaft GmbH, Offenburg (AG Freiburg i. Br. HRB 471787), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.