GKK Bautenschutz Limited, Waldbröl, Brölstraße 14, 51545 Waldbröl. Die Zweigniederlassung ist wegen Löschung der Gesellschaft im Register des Companies House, Cardiff, von Amts wegen nach § 395 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelöscht.
GKK Bautenschutz Limited, Waldbröl, Brölstraße 14, 51545 Waldbröl. Das Registergericht hat festgestellt, dass die Gesellschaft im Register des Companies House of Cardiff gelöscht ist. Damit handelt es sich bei der Eintragung der Zweigniederlassung im hiesigen Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen ist. Einwändungen gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Siegburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Amtsgericht Siegburg - Registergericht
GKK Bautenschutz Limited, Waldbröl, Brölstraße 14, 51545 Waldbröl. Das Registergericht hat festgestellt, dass die Gesellschaft im Register des Companies House of Cardiff gelöscht ist. Damit handelt es sich bei der Eintragung der Zweigniederlassung im hiesigen Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen ist. Einwendungen gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, anderenfalls die Löschung erfolgen wird.Amtsgericht - Registergericht - Siegburg, 16.11.2010
GKK Bautenschutz Limited, Waldbröl (Brölstraße 14, 51545 Waldbröl). Pivate Limited Company. Gesellschaft nach dem Recht von England und Wales. Gesellschaftsstatut (Memorandum and Articles of Association) vom 31.01.2006. Zweigniederlassung der unter der Firma GKK Bautenschutz Limited bestehenden Hauptniederlassung mit Sitz in Birmingham/Großbritannien (Companies House, Cardiff, No. 5696807, registriert am 03.02.2006). Tätigkeit der Zweigniederlassung: Bautenschutz sowie die Beschichtung von Balkonen, Containerböden und Böden. Haftungskapital: 100,00 GBP. Die Gesellschaft wird durch den/die director/s vertreten. Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Es kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Director: Krebs, Gunter, Windeck, * ‒.‒.‒‒.