Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Grünewaldstraße 3, 59846 Sundern |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen. |
a)
25.08.2023
Kurz |
HRB 9226: GKK Immobilien GmbH, Sundern, Sonnenweg 32, 59846 Sundern. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Krane, Heinrich, Sundern, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 9226: GKK Immobilien GmbH, Sundern, Hasenkopf 10 a, 59846 Sundern. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sonnenweg 32, 59846 Sundern. Nicht mehr Geschäftsführer: Gierse, Josef, Sundern, * ‒.‒.‒‒.
Tennishalle Sundern GmbH, Sundern, Settmeckestr 122, 59846 Sundern. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der Firma beschlossen. Neue Firma: GKK Immobilien GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Hasenkopf 10 a, 59846 Sundern. Neuer Unternehmensgegenstand: An- und Verkauf sowie Vermietung und Vewaltung von Immobilien.
Tennishalle Sundern GmbH, Sundern, Settmeckestr 122, 59846 Sundern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tennishalle Sundern Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Sundern (Amtsgericht Arnsberg HRB 1029) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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