HRB 441294: GKR Holz Energie GmbH, Mosbach, Industriestraße 1, 74821 Mosbach. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2016 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "INAST Abfallbeseitigungsgesellschaft mit beschränkter Haftung", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRB 440604) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
lNAST Kommunalabfuhr GmbH, Mosbach, Industriestraße 1, 74821 Mosbach. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: GKR Holz Energie GmbH. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 74821 Mosbach. Gegenstand geändert; nun: Der Vertrieb von Holzprodukten, Biobrennstoffen und Holzöfen als Vertriebspartner der HOLZ ARENA Vertriebs GmbH & Co. KG. Bestellt als Geschäftsführer: Schaller, Rouven, Mosbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hörtkorn, Michael, Diplom-Ingenieur, Weinsberg.
lNAST Kommunalabfuhr GmbH, Mosbach, (Industriestraße 1, 74821 Mosbach).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Seemann GmbH", Mosbach (Amtsgericht Mannheim HRB 440897) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.