GL Grundstücksverwaltungs und Planungs GmbH, Coburg, Leopoldstr. 49, 96450 Coburg. Die Verschmelzung wurde am 07.09.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRA 4711).
GL Grundstücksverwaltungs und Planungs GmbH, Coburg, Leopoldstr. 49, 96450 Coburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Sascha Gregor, Coburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma GL Grundstücksverwaltungs und Planungs e.K. mit dem Sitz in Coburg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.